Bebauungspläne
Bodenrichtwertkarte
Grundlage für die Ableitung der Bodenrichtwerte bildeten die Kauffälle der unbebauten Grundstücke der letzten Jahre. Sofern für einzelne Zonen keine oder zu wenig Kaufpreise vorlagen, wurden die Bodenrichtwerte mittels Lagevergleich und intersubjektiver Schätzung abgeleitet.
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§6 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwertangaben noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen hergeleitet werden.
Beachten Sie die Erläuterungen zur Bodenrichtwertkarte.
Herausgeber der Bodenrichtwertkarte ist der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten im Landkreis Leipzig.
Postanschrift
Landratsamt Landkreis Leipzig
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
04550 Borna
Kontakt
Tel.: 03433 777-1480
Fax.: 03437 984 99-1498
E-Mail: gutachterausschuss@lk-l.de
Flächennutzungsplan
Herr Planert (Leiter Bürgerservice & Bauverwaltung) Tel.: 034291-41415, Fax.: 034291-41412, E-Mail: planert@borsdorf.de
Straßenbestandsverzeichnis
zur öffentlichen Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Borsdorf auslegt.
Auf Wunsch von Bürgern und Gemeinderäten haben wir eine interaktive Karte erstellt, in der
die Widmung von Wegen, Straßen und Plätzen schnell und einfach einsehbar sind.