Allgemeine Datenschutzhinweise Videoüberwachung Bahnhofsgebäude

Informations- und Transparenzpflichten gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12 Abs. 1 S. 1, Art. 13 und 14 DSGVO.

 

Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte

Stand 01.05.2024

Für die Datenverarbeitung Verantwortlich ist:

Gemeindeverwaltung Borsdorf
Rathausstraße 1
D-04451 Borsdorf
Telefon: +49 (0)34291 414-0
Telefax: +49 (0)34291 41412
Webseite: www.borsdorf.de

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:

Ferris Datenschutz Consulting UG (haftungsbeschränkt)  
E-Mail: datenschutz@ferris-datenschutz.de                       

Arten und Quellen der verarbeitenden Daten:

Die Gemeindeverwaltung Borsdorf als Eigentümerin des Bahnhofsgebäudes und des Platzes übt ihr Recht aus, ihr Eigentum zu Schützen. Dazu setzt Sie eine Videoüberwachung ein. Durch die Videoüberwachung können wir in der Lage versetzt werden die Täter zu identifizieren und auch wichtige Informationen entnehmen wie etwa Zeitpunkt, Dauer und Handlungsabläufe wie auch Personenbeschreibungen, um mögliche Beschädigungen festzustellen. Diese können sodann den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Mithin nutzen wir solche Informationen, die wir durch die Videoüberwachung erheben. Die Gemeindeverwaltung übergibt diese Informationen unmittelbar und ausschließlich den zuständigen Ermittlungsbehörden. Es werden keine weiteren Daten durch die Gemeindeverwaltung im Zusammenhang mit der Videoüberwachung erfasst oder verarbeitet, die nicht unmittelbar aus der Aufzeichnung zu entnehmen ist.

Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Wir verarbeiten personenbezogene Daten gem. der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

  • zur Erfüllung unseres allgemeinen gesetzlichen Auftrages gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 13 Abs. 1 SächsDSDG

die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns als Verantwortlichen übertragen wurde. Der gesetzliche Auftrag ergibt sich aus § 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachen (SächsGemO) und gem. §§ 1, 2 und §§ 44 ff. des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung mit § 4 (SächsGemO) und der Gemeindesatzung. Die Gemeindeverwaltung ist unter anderem verpflichtet im Interesse der Gemeinde Gefahren für das Eigentum zu erkennen, zu beseitigen und zukünftige Gefahren zu verhindern.  

  • zur Erfüllung unseres allgemeinen gesetzlichen Auftrages gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 30 Abs. 2 Nr. 2 SächsPBG i.V.m. § 15 Abs. 11 Nr. 3 SächsPVDG

Im Sinne der Gefahrenabwehr ist die Videoüberwachung an oder in Objekten wie Verkehrs- oder Versorgungsanlagen oder -einrichtungen gestattet. Vorliegend handelt es sich um das Bahnhofsgebäude, welche damit eine Verkehrseinrichtung darstellt. Zudem liegt ein besonders gefährdetes Objekt vor, welche zudem regelmäßig von Vandalismus betroffen ist. Mithin ist die Videoüberwachung zur Ge3fahrenabwehr und ggf. zur Aufklärung relevanter Straftaten zugelassen.  

Datenübermittlungen an Dritte, an einem Drittland oder an einer internationalen Organisation:

Intern erhalten solchen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages, brauchen. Zudem übermitteln wir im Einzelfall und nach Notwendigkeit ihre Daten an die Ermittlungsbehörden. Wir setzten zudem ein spezialisiertes Sicherheitsunternehmen ein, welche die Videoüberwachung und Alarmsicherung für die Gemeindeverwaltung übernimmt. Diese erhält damit Zugriff auf diese Informationen.  Es erfolgt keine Übermittlung in Drittstatten oder eine Verarbeitung außerhalb der EU oder des EWR.

Besondere technische- und Organisatorische Maßnahmen:

Die Gemeindeverwaltung hält grundsätzlich ausreichende technische- und organisatorische Maßnahmen bereit wie etwa Zugriffs- und Zutrittskontrollen wie etwa beschränkte Zugriffsmöglichkeiten, Vier Augen-Prinzip, Erfassung Systeme aber auch besondere Sicherheitsmaßnahmen bereit. So wird die Videoüberwachung nicht durch einzelne Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung bewacht, sondern durch ein spezialisiertes Sicherheitsunternehmen. So ist ein Missbrauch der Videoüberwachung durch einzelne Personen sichergestellt. Auch ist eine Verwendung der Videoaufzeichnungen nur unter strengen Maßnahmen zugelassen, welche stets vom Datenschutzbeauftragten überprüft wird.

Speicherdauer:

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten so lange bis der Zweck der Verarbeitung erfüllt ist. Bei Videoaufzeichnungen ohne entsprechende Vorfälle werden die Daten nach 72 Stunden gelöscht bzw. vom System überspielt. Nach Feststellung relevanter Vorkommnisse werden die Informationen an die Ermittlungsbehörden übergeben und bis zum Abschluss der Ermittlungen und ggf. etwaige Verfahren aufbewahrt. Jedoch auch hier unter Beachtung strenger Sicherheitsmaßnahmen.

Ihre Rechte als Betroffene/r:

Jede betroffene Person hat:

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
  • das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO,
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO sowie
  • das Recht auf Beschwer bei der zuständigen Datenschutzaufsicht gem. Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG.

Beim Auskunfts- und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.

Widerspruchsrecht im Falle einer Verarbeitung:

Im Einzelfall haben Sie ein Widerrufsrecht, welche Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit geltend machen können, soweit die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können somit gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) erfolgen, Widerspruch einzulegen.

Soweit Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende berechtigte Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Ihren Widerspruch können Sie formfrei mit dem Betreff „Widerspruch“ unter Angaben Ihres Namens, Adresse und Geburtsdatum an den Verantwortlichen richten.

Haben Sie das Gefühl, dass wir ihre Daten nicht rechtskonform verarbeiten, können Sie sich selbstverständlich auch an der für uns zuständigen Datenschutzaufsicht werden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsicht ist:

Sächsische Datenschutzbeauftragte
Devrientstraße 5
01067 Dresden

Telefon: 0351/85471 101
Telefax: 0351/85471 109
Internet: www.datenschutz.sachsen.de
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Diese Datenschutzerklärung wurde erstellt von Ferris Datenschutz Consulting UG (haftungsbeschränkt), Heinrich-Schmidt-Str. 1, 04347 Leipzig. Website: www.ferris-datenschutz.de. Ferris Datenschutz Consulting UG (haftungsbeschränkt) bietet ist u. a. Leistungen im Bereich Datenschutz an und ist als externe Datenschutzbeauftragte tätig.