Aktuell sind folgende Fundsachen aufgenommen und bisher verwahrt wurden:

Fundsachen

Fund-Nr: 03-2024 28″-Damenfahrrad Vico, dunkelblau-metallic, Fundtag: 26.03.2024
Fund-Nr: 04-2024 26″-Mountainbike Olpran, silber, Fundtag: 26.03.2024
Fund-Nr: 06-2024 H1  UTE-8763EWE digitale Uhr, schwarz, Fundtag: 30.03.2024
Fund-Nr: 07-2024 i-Pod, Modell MB 245, Fundtag: 03.04.2024
Fund-Nr: 08-2024 Smartphone Samsung Galaxy A50, blau-schwarz, Fundtag: 04.04.2024
Fund-Nr: 12-2024 schwarzer Transponder Promag, Fundtag: 14.05.2024
Fund-Nr: 13-2024 Kater, rot-getigert, ca. 3/4-Jahr alt, Fundtag: 06.05.2024
Fund-Nr: 14-2024 Fahrradschloss-Schlüssel an Schlüsselring, Fundtag: 27.05.2024
Fund-Nr: 15-2024 28″-Herrentrekkingfahrrad Künsting, grau-blau, Fundtag: 27.05.2024
Fund-Nr: 16-2024 26″-Mountainbike Rockrider ST 100, grau-schwarz, Fundtag: 28.05.2024

Sie haben etwas gefunden – Und was nun?

Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt und den Verlierer oder den Eigentümer nicht kennt, muss diesen Fund unverzüglich bei dem für den Fundort zuständigen Fundbüro bzw. der nächstgelegenen Polizeidienststelle melden. Ist die Sache weniger als 10 Euro wert, darf der Gegenstand behalten werden.
Die gefundenen Gegenstände werden bis zur Übergabe an den rechtmäßigen Eigentümer beim Fundbüro verwahrt.

Sollte sich der Verlierer oder Eigentümer des Gegenstandes innerhalb von sechs Monaten nach Abgabe des Fundgegenstandes nicht beim Fundbüro gemeldet haben, bzw. nicht ermittelt worden sein, so kann der Finder gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr das Eigentum an der Sache erwerben.

Falls in bzw. an den abgegebenen Fundsachen Hinweise vorhanden sind, die auf den rechtmäßigen Eigentümer schließen lassen, werden diese von uns schriftlich über den Fund benachrichtigt.
Wenn Sie Ihr Eigentum an einer der aufgeführten Fundsachen anmelden möchten, bitten wir Sie, uns dies unter Angabe der jeweiligen Fundnummer mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass wir eine Fundsache nur herausgeben können, wenn diese Ihrer genauen Beschreibung entspricht.
Zur Identifizierung von Fundschlüsseln müssen identische Ersatzschlüssel vorgelegt werden.