Neue Kinderpässe sind seit 01.01.2021 nur noch ein Jahr gültig. Sie gelten maximal bis zum
12. Lebensjahr und kosten nach wie vor 13,00 €. Die Bearbeitungszeit ist kurzfristig. Ab Folgetag nach der Antragsstellung kann der Kinderpass in der Passbehörde abgeholt werden.
Zum Antrag in der Passbehörde müssen mitgebracht werden:
aktuelle biometrische Passbilder, das Kind, die Zustimmung beider Sorgeberechtigten oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechtes und die Gebühr. Sollte noch keine Geburtsurkunde vorgelegen haben, muss auch diese mitgebracht werden.
Es gibt noch aktuelle Kinderpässe, die für 6 Jahre ausgestellt waren. Sie behalten ihre Gültigkeit.
Man kann für diese eine Aktualisierung für 6,00 € in der Passbehörde beantragen, wenn sich das Aussehen des Kindes so verändert hat, dass es Schwierigkeiten bei einer Reise ins Ausland geben könnte. Es wird ein aktuelles Passbild und die aktuelle Größe oder manchmal auch die veränderte Augenfarbe eingetragen. Allerdings wird diese Aktualisierung auch nur für ein Jahr ausgestellt. Somit könnte es sein, dass diese Aktualisierung kürzere Zeit gültig ist als der Kinderpass ursprünglich war. Damit könnte es Probleme bei Grenzbehörden geben.
Nicht in jedem Ausland wird der Kinderpass als Reisedokument akzeptiert. Man sollte sich vor Antrag erkundigen, ob es vielleicht dann doch ein Reisepass für 37,50 € mit Gültigkeit 6 Jahre sein sollte. In dem Fall ist die Bearbeitungszeit 4 – 6 Wochen, da der Pass in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt wird. Eine Aktualisierung im Reisepass kann nicht vorgenommen werden.
Welches Dokument in welchem Land gefordert wird, kann man unter www.auswaertiges-amt.de erfahren oder man fragt in einem Reisebüro nach.
Im Einwohnermeldeamt Borsdorf müssen weiterhin telefonisch Termine für Ihre Anliegen vereinbart werden.
Bei diesem Telefonat werden nochmals Details besprochen.
Karin Hörig
Pass- und Meldebehörde Borsdorf