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Die Feuerwehr hilft – vorbeugen musst Du!

Brandgefahren zu Weihnachten und Silvester

Weihnachten

Besinnlich unter dem illuminierten Weihnachtsbaum, leckeres Essen im Kreis der Familie – so sieht bei vielen Menschen die Weihnachtsplanung aus. Mehr als eine Million Feuerwehrfrauen- und männer sind in Deutschland rund um das Fest der Feste allerdings ständig bereit, andere Menschen aus Lebensgefahr zu retten, wenn etwa der Weihnachtsbaum in Flammen aufgeht.

Die Mehrheit der Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner sind ehrenamtlich tätig“.
 
„Vor allem an Weihnachten gibt es viele Brände, die durch unachtsamen Umgang mit Feuer verursacht werden“. Viele Einsätze könnten vermieden werden, indem folgende einfache Tipps befolgt werden:

Adventskränze und Weihnachtsbäume trocknen mit der Zeit aus und sind dann umso leichter entflammbar. Das trockene Reisig brennt mit hoher Geschwindigkeit und Temperatur ab. Eine Ausbreitung auf das ganze Zimmer oder die Wohnung ist deshalb stets möglich. Halten Sie daher einen Eimer oder eine Bodenvase mit Wasser bereit – noch effektiver sind Feuerlöscher mit einem Wasser-Schaum-Gemisch.

Stellen Sie Ihren Weihnachtsbaum so auf, dass er sicher und in ausreichender Entfernung zu brennbaren Gegenständen steht.

Bringen Sie Kerzen am Weihnachtsbaum so an, dass zu darüber liegenden Zweigen genug Abstand bleibt und zünden Sie die Kerzen stets von hinten nach vorn und von oben nach unten an. Verfahren Sie beim Löschen der Kerzen in umgekehrter Reihenfolge.

In Haushalten mit Kindern sind elektrische Kerzen am Baum ratsam. Diese sollten den VDE-Bestimmungen entsprechen.

Räucher- und Wunderkerzen nie unbeaufsichtigt lassen, da sie besonders für Kinder interessant sind. Räucherkerzen immer auf feuerfeste und standsichere Unterlagen stellen. Die Reste immer ausglühen und vor dem Wegwerfen erkalten lassen.

Auch bei der Zubereitung eines Festessens gibt es Gefahren. Bedenken Sie, dass brennendes Fett in Pfanne oder Friteuse nie mit Wasser gelöscht werden darf. Dies führt zu einer Fettexplosion, die für Umstehende lebensgefährlich ist! Legen Sie im Falle eines Falles den Deckel auf Topf oder Pfanne und nehmen Sie das Behältnis von der Herdplatte. Ein festsitzender Deckel erstickt das Feuer, die Flamme erlischt.

Silvester

Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Kinder und Jugendliche und Betrunkene nicht mit Feuerwerk hantieren. Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.

Zünden Sie Raketen aus einem sicheren Stand (z.B. Flasche).

Entfernen Sie die Schutzkappen erst unmittelbar vor dem Zünden.

Achten Sie darauf, dass keine brennbaren Gegenstände in der Nähe sind.

Zünden Sie Raketen senkrecht und achten Sie auf eine freie Flugbahn.

Zünden Sie Feuerwerk der Klasse II nur im Freien.

Zünden Sie Feuerwerkskörper nur mit ausgestrecktem Arm und behalten Sie den Feuerwerkskörper nach dem Zünden der Lunte auf keinen Fall in der Hand.

Machen Sie Blindgänger durch Übergießen mit Wasser unbrauchbar. Keinesfalls nochmals zu zünden versuchen!

Verwenden Sie handelsübliche Feuerwerkskörper und Raketen. Selber basteln ist äußerst gefährlich und strafbar!

Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.

Entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

Wenn es zu einem Brand kommt, hilft die sofortige Alarmierung der Feuerwehr um Schäden zu verringern. Über den europaweit einheitlichen Notruf 112 sind die Feuerwehren rund um die Uhr erreichbar.

Rauchmelderpflicht im Freistaat Sachsen

In Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit dem 01.01.2016. Nach Sächsischer Bauordnung (SächsBO) §47 abs. 4 müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen, Rauchmelder installiert werden. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Sachsen.

Nach aktuellem Stand wird es die Rauchmelderpflicht für Bestandsgebäude in Sachsen möglicherweise erst im Jahr 2025 geben. Sachsen ist damit absolutes Schlusslicht bei der Gesetzgebung zur Rauchmelder-Installation in Deutschland.

Daher empfiehlt die Feuerwehr, bereits bestehende Wohnungen und Wohnhäusern mit Rauchmeldern auszustatten.

Allein in Deutschland sterben Jahr für Jahr rund 360 Menschen durch Wohnungsbrände. Todesursache Nummer eins ist der toxische Brandrauch. Weil beim Schlafen der Geruchssinn gehemmt ist, wird die Gefahr nicht rechtzeitig bemerkt. Die Opfer schlummern in den Tod. Rauchmelder retten Leben, weil sie rechtzeitig vor dem giftigen Rauch warnen.

„Rauchmelder: Kleine Investition, große Sicherheit“

Unseren Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern der Ortsfeuerwehren Borsdorf, Panitzsch und Zweenfurth, sowie Ihnen liebe Bürgerinnen und Bürger, wünsche ich ein friedvolles Weihnachtsfest und einen gesunden Rutsch ins kommende Jahr.

Tilo Melzer
Örtliche Brandschutzbehörde