Auf Grund der Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung vom 15. Dezember 2020 gilt zu Silvester und Neujahr ein bundesweites An- und Versammlungsverbot. Aus diesem Grund werden Sie gebeten, sich nicht auf den sonst publikumsträchtigen Flächen wie dem Marktplatz oder vergleichbaren Flächen zu sammeln und natürlich dort auch keine Feuerwerke abzubrennen.
Hintergrund ist neben der Vermeidung von Ansteckung durch Personenkontakte die Verletzungs- und Unfallgefahr, die erfahrungsgemäß Notdienste in Anspruch nimmt und das Gesundheitssystem weiter belastet.
Innerhalb privater Grundstücke ist das Zünden von Feuerwerk unter Einhaltung der aktuellen Sicherheits- und Hygienevorgaben gestattet.
Bitte tragen Sie diesem Ansinnen durch Ihr eigenes Verhalten Rechnung.